- Zurückhalten
- Retention
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zu|rück|hal|ten [ts̮u'rʏkhaltn̩], hält zurück, hielt zurück, zurückgehalten:1. <tr.; hata) am Weglaufen hindern:er konnte das Kind gerade noch zurückhalten.Syn.: ↑ festhalten.b) (Gefühle, Meinungen o. Ä.) nicht merken lassen:sie hatte ihren Ärger viel zu lange zurückgehalten; <auch itr.> er hält sich mit seiner Wut sehr zurück.2. <+ sich>a) sich (beim Gebrauch o. Ä. von etwas) mäßigen:sich beim Trinken zurückhalten; bei Schokoladentorte kann ich mich einfach nicht zurückhalten.b) sich (gegenüber anderen) im Hintergrund halten, sich nicht stark bei etwas beteiligen:sie hält sich bei solchen Auseinandersetzungen immer sehr zurück.Syn.: Abstand wahren, reserviert sein.* * *
zu|rụ̈ck||hal|ten 〈V. 160; hat〉I 〈V. tr.〉1. jmdn. \zurückhalten festhalten, aufhalten, am Weggehen, am Tun hindern2. etwas \zurückhalten in Besitz behalten, nicht herausgeben● wenn Sie in Eile sind, so will ich Sie nicht länger \zurückhalten ● du solltest deine Gefühle mehr \zurückhalten 〈fig.〉; ich konnte das Kind noch am Ärmel \zurückhalten, sonst wäre es vor den Wagen gelaufen; es gelang ihr nicht, die Tränen zurückzuhalten; er konnte seinen Zorn nicht länger \zurückhalten 〈fig.〉 ● ich konnte ihn gerade noch davon, davor \zurückhalten, eine Dummheit zu begehen; jmd. von uns sollte sie von, vor diesem unüberlegten Schritt \zurückhalten 〈fig.〉 davor bewahren, unüberlegt zu handelnII 〈V. refl.; fig.〉 sich \zurückhalten sich beherrschen, sein Gefühl od. seine Meinung verbergen, sich nicht einmischenIII 〈V. intr.〉 mit etwas \zurückhalten etwas noch nicht sagen, es verbergen, sich in dieser Beziehung beherrschen ● mit seinen Gefühlen, seinem Unwillen, seinen Vorwürfen \zurückhalten; mit seinen Kenntnissen, seiner Meinung, seinem Urteil \zurückhalten* * *
zu|rụ̈ck|hal|ten <st. V.; hat:1. daran hindern, sich zu entfernen, wegzugehen, davonzulaufen:jmdn. am Arm z.;Kriegsgefangene widerrechtlich z.;wer gehen will, den soll man nicht z.Demonstrierende z.;die Ordner versuchten die Menge zurückzuhalten.3. bei sich behalten, nicht weitergeben, nicht herausgeben:Nachrichten z.;die Sendung wird noch vom Zoll zurückgehalten;sein Wasser, den Stuhl [künstlich] z.4. an etw. hindern, von etw. abhalten:du hättest ihn von diesem Schritt z. müssen.5.a) nicht äußern, nicht zum Ausdruck bringen:seinen Zorn, seine Gefühle nicht länger z. können;er hielt seine Meinung/mit seiner Meinung nicht zurück;b) (mit etw.) warten, zögern:sie hält mit dem Verkauf der Aktien noch zurück.6. <z. + sich>a) sich beherrschen; sich dazu zwingen, etw. nicht zu tun:ich musste mich [gewaltsam] z. [um ihm nichts anzutun];du sollst dich beim Essen, Trinken etwas z.;b) sich (gegenüber anderen) im Hintergrund halten, sich bei etw. nicht stark beteiligen:sie hielt sich in der Diskussion sehr zurück;der Gesetzgeber hält sich in dieser Frage vornehm zurück (scherzh.; bleibt untätig).* * *
zu|rụ̈ck|hal|ten <st. V.; hat: 1. daran hindern, sich zu entfernen, wegzugehen, davonzulaufen: jmdn. am Arm z.; Kriegsgefangene widerrechtlich z.; wer gehen will, den soll man nicht z.; der Verein versuchte, den Spieler mit allen Mitteln zurückzuhalten (von einem Wechsel zu einem anderen Verein abzuhalten). 2. am Vordringen hindern, (jmdm.) den Weg versperren; ↑aufhalten (1 a): Demonstranten z.; die Ordner versuchten die Menge zurückzuhalten; Es galt, die sich vorpressende Darmschlinge zurückzuhalten (Hackethal, Schneide 33). 3. bei sich behalten, nicht weitergeben, nicht herausgeben: Nachrichten z.; die Sendung wird noch vom Zoll zurückgehalten; Er (= ein Brief) enthält nichts Anstößiges, doch ich wollte ihn bis zu deinem Entschluss z. (Bieler, Mädchenkrieg 381); sein Wasser, den Stuhl [künstlich] z. 4. an etw. hindern, von etw. abhalten: du hättest ihn von diesem Schritt z. müssen; Sie konnte das Lachen nicht mehr z. (Theisen, Festina 60); er war durch nichts davon zurückzuhalten (abzubringen). 5. a) nicht äußern, nicht zum Ausdruck bringen: seinen Zorn, seine Gefühle nicht länger z. können; er hielt seine Meinung/mit seiner Meinung nicht zurück; b) (mit etw.) warten, zögern: er hält mit dem Verkauf der Aktien noch zurück. 6. <z. + sich> a) sich beherrschen; sich dazu zwingen, etw. nicht zu tun: ich musste mich [gewaltsam] z. [um ihm nichts anzutun]; du sollst dich beim Essen, Trinken etwas z.; b) sich (gegenüber anderen) im Hintergrund halten, sich bei etw. nicht stark beteiligen: er hielt sich in der Diskussion sehr zurück; Von fußballtechnischen Dingen verstehe ich nichts. Deshalb habe ich mich auf diesem Gebiet stets zurückgehalten (Hamburger Morgenpost 23. 5. 85, 11); Wir sollten ... vorsichtig sein und uns mit Ratschlägen aller Art z. (R. v. Weizsäcker, Deutschland 50).
Universal-Lexikon. 2012.